Was versteht man unter einer Allgefahrendeckung?

Bei einer Allgefahrendeckung werden durch die Versicherung alle Gefahren und Risiken abgedeckt, die im Schadensfall eintreten und den Versicherungsnehmer betreffen können. Die Allgefahrendeckung schließt somit sowohl Diebstahl, Beschädigung, Abhandenkommen, Raub und Einbruchsdiebstahl mit ein.   Mit einer Versicherung, die eine Allgefahrendeckung vorsieht, können somit alle Gefahren gleichzeitig abgedeckt werden. Dadurch müssen nicht viele verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden, mit denen die jeweils einzelnen Risiken abgedeckt werden. Auch bei der Allgefahrendeckung kann es jedoch vorkommen, dass im Versicherungsvertrag bestimmte Risiken bzw. Gefahren ausdrücklich ausgeschlossen werden. Versicherungen, die alle Gefahrenarten abdecken, werden von den Versicherungsgesellschaften häufig für bestimmte Bereiche wie Haushalt oder Kfz angeboten.

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