Was versteht man unter einem nachträglichen Interessewegfall im Versicherungswesen?

Ein nachträglicher Interessewegfall liegt vor, wenn ein versichertes Interesse vollständig und dauernd wegfällt, nachdem ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Durch des Wegfall des Risikos, zum Beispiel wenn ein Auto einen Totalschaden erleidet und daher nicht mehr versichert werden muss, kommt es zum Risikowegfall. Der Zeitpunkt des Risikowegfalls ist in diesem Fall auch von Bedeutung, um die Versicherungsprämien abzurechnen. Diese wird mit dem tatsächlichen Risikowegfall erfolgen. Allerdings kann die Versicherung eventuell gewährte Dauerrabatte zurückfordern, wenn die vereinbarte Versicherungszeit nicht erfüllt wurde. Durch den nachträglichen Interessewegfall wird der Versicherungsvertrag gekündigt, sodass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Prämienzahlungen zu leisten sind.

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