Was versteht man unter einem Kapitaldeckungsverfahren?

Versicherungen verwenden für die Finanzierung ihrer Produkte das so genannte Kapitaldeckungsverfahren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um privat organisierte Versicherungen oder staatliche Versicherungssysteme handelt. Das Kapitaldeckungsverfahren somit auch bei der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung angewandt. Im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens werden Teile der Beiträge am Kapitalmarkt veranlagt. Werden dadurch Gewinne erwirtschaftet, dienen diese dazu, zum Beispiel die Rentenansprüche von Versicherten zu finanzieren. Die Versicherungen ermitteln für jeden Versicherungsnehmer ein Deckungskapital, woraus sich grundsätzlich eine positive Rendite ergibt. Dadurch sind die monatlichen Renten höher als die Beiträge, die die Versicherungsnehmer während der Laufzeit einbezahlt haben.

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