Was versteht man unter der Vertragsschließung im Versicherungswesen?

Im Versicherungswesen bezeichnet man einen Versicherungsvertrag dann als geschlossen, wenn der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze zusendet und die Frist für das gesetzliche Widerspruchsrecht abgelaufen ist. Während es früher üblich war, Versicherungsverträge bei einem Versicherungsberater oder der Versicherung persönlich abzuschließen, können Versicherungsverträge heute auch über das Internet abgeschlossen werden. Auch hier gilt, dass die Vertragsschließung erst dann erwirkt ist, wenn der Versicherungsnehmer den Antrag an die Versicherung gestellt und der Versicherer diesen durch Ausstellung der Versicherungspolizze angenommen hat. Die Vertragsfreiheit bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine bevorzugte Art der Vertragsschließung zu wählen.

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