Was versteht man im Versicherungsbereich unter beweglichen Sachen?

Die Bezeichnung bewegliche Sachen wird im Bereich der Versicherung bei der Sachversicherung verwendet. Dazu zählt zum Beispiel die Hausratsversicherung. Die Versicherung bezeichnet jene Sachen als beweglich, die frei bewegt werden können, ohne dass Gewalt angewandt werden muss. Sie dürfen während des Bewegens nicht zerstört oder beschädigt bzw. in ihrer Substanz verletzt werden. Gebäudeteile oder Teile von Grundstücken zählen nicht zu den beweglichen Sachen. Ob Sachen beweglich sind oder nicht ist für die Versicherung insofern von Bedeutung, dass diese über unterschiedliche Risiken verfügen und dadurch auch von der Versicherungsprämie her unterschiedlich gehandhabt werden.

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