Was versteht man im Versicherungsbereich unter Berufsgruppen?

Die berufliche Tätigkeit von versicherten Personen beeinflusst die Gestaltung des Versicherungsvertrages dahingehend, da dies für die Beurteilung des Risikos von großer Bedeutung ist. Die Unfallversicherung unterscheidet daher zwischen zwei Berufsgruppen. Personen, die nicht handwerklich oder körperlich tätig sind, wie zum Beispiel Bürokaufleute, sowie auch Kinder werden zur Berufsgruppe A gezählt. Arbeiter, handwerklich und körperlich tätige Personen gehören zur Berufsgruppe B. In der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt eine Unterteilung in sechs Berufsgruppen. Je nach Versicherungsgesellschaft kann die Anzahl der Berufsgruppen auch variieren. Die Einstufung in die einzelnen Berufsgruppen erfolgt je nach ausgeübter Tätigkeit der versicherten Person bereits nach der Antragstellung.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?