Was sind Wertsachen im Versicherungsbereich?

Welche Gegenstände zu Wertsachen gezählt werden, wird in den Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2003 klar und deutlich definiert. Neben Bargeld und Geldbeträge, die auf Geldkarte wie Chipkarten geladen ist, gehören auch Urkunden, Sparbücher und andere Wertpapiere zu Wertsachen, die im Rahmen der Haushaltsversicherung abgedeckt sind. Aber auch Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, verschiedene Sammlungen, Perlen, Medaillen, Gold-, Platin- oder Silbergegenstände werden als Wertsachen bezeichnet. Ebenso sind Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, zu Wertsachen zu zählen. Hiervon ausgenommen sind Möbelstücke. Die Entschädigung für Wertsachen beträgt grundsätzlich 20 Prozent der Versicherungssumme, außer es wurden andere Vereinbarungen getroffen.

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