Was sind Eigenbeiträge im Rahmen von Vorsorge- und Altersvorsorgeversicherungen?

Der Begriff „Eigenbeiträge“ stammt aus der Vorsorgeversicherung. Die Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Varianten finanziert werden. Hier spricht man von Eigenbeiträgen, wenn der Arbeitnehmer selbst Beiträge für die Altersvorsorge leistet, die von seinem versteuerten und bereits verbeitragtem Nettoeinkommen stammen. Stimmt der Arbeitgeber der Leistung von Eigenbeiträgen zu, so gilt die Leistung der Eigenbeiträge als betriebliche Altersversorgung. Die Eigenbeiträge werden auch im Rahmen des Einkommensteuerrechts als Sonderausgaben gelten gemacht, wobei zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Basisversorgung oder eine sonstige Vorsorgeaufwendung handelt. Neben den Eigenbeiträgen betrachtet das Einkommenssteuerrecht auch Bausparbeiträge als Sonderausgaben.

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