Was sind die Sachverständigenkosten?

Sachverständigenkosten fallen in der Sachversicherung an. Bei diesen handelt es sich um jene Kosten, die für die Einberufung eines Sachverständigen im Schadensfall entstehen. Wird für die Ermittlung der Schadenshöhe ein Sachverständiger herangezogen, sind die Sachverständigenkosten zu zahlen. Die Sachverständigenkosten enthalten auch die Kosten des Obmanns. Die Sachverständigenkosten können in manchen Versicherungszweigen mitversichert werden, zum Beispiel in der gewerblichen oder in der industriellen Sachversicherung, aber auch in der verbundenen Wohngebäudeversicherung besteht die Möglichkeit, durch das Einfügen einer entsprechenden Klausel die Sachverständigenkosten mitzuversichern. Ohne diese Klausel müssen die Sachverständigenkosten vom Versicherungsnehmer bzw. Schädiger getragen werden. Häufig erfolgt die Deckungsübernahme zusammen mit Franchisen und Mindestschadenhöhen.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?