Was ist eine Kapitalertragssteuer?

Wie bei den meisten Sparformen unterliegen auch Lebensversicherungsverträge, die nach dem 1. Jänner 2005 abgeschlossen wurden, der Kapitalertragssteuer. Diese beträgt 25 Prozent und wird vom Lebensversicherer abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Je nach Ausführung der Lebensversicherung wird die Kapitalertragssteuer von verschiedenen Bemessungsgrundlagen berechnet. Das Halbeinkünfteverfahren zur Ermittlung der Kapitalertragsteuer wird bei Lebensversicherungen angewandt,  die mindestens 12 Jahre laufen und ein Endalter des Versicherungsnehmers von mindestens 60 Jahren aufweisen. Hierbei werden die eingezahlten Beiträge von der Leistung abgezogen, und die Hälfte dieses Wertes wird versteuert. Erfüllt ein Versicherungsvertrag diese Kriterien nicht, wird der volle Betrag herangezogen.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?