Was ist eine geringfügige Anmeldung?

Bei einem geringfügigen Angestelltenverhältnis handelt es sich um die geringst mögliche Anstellungsart. Hierbei darf in Österreich ein monatliches Einkommen von ca. 350 Euro nicht überschritten werden. Die genaue Höhe ändert sich von Jahr zu Jahr und kann beim Steuerberater oder Finanzamt erfragt werden.   Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist zu beachten, dass der Beschäftigte lediglich unfallversichert, nicht aber kranken- und pensionsversichert ist. Viele Personen entscheiden sich bewusst für eine geringfügige Beschäftigung, der hier geltende Höchstbetrag dazu verdient werden darf, wenn diverse staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen werden. Somit kann auch neben diesen Bezügen noch etwas dazu verdient werden.

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