Als Jedermann-Konto wird ein Girokonto bezeichnet, welches keinerlei Möglichkeiten für Überziehungen bietet. Es wird daher auf Guthabenbasis geführt. Ob ein Bankkunde ein Jedermann-Konto erhält oder nicht, liegt im Ermessen der Bank. Für ein Jedermann-Konto bestehen keine gesetzlichen Regelungen, sondern nur Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses. Laut dem ZKA sollten mit einem Jedermann-Konto zumindest Gutschriften entgegengenommen, Bareinzahlungen und –auszahlungen getätigt werden und am Überweisungsverkehr teilgenommen werden können. Da die Führung des Kontos auf Guthabenbasis erfolgt, sind auch keine Schufa- oder andere Bonitätsnachweise erforderlich. Unter bestimmten Umständen hat die Bank auch das Recht, die Eröffnung eines Jedermann-Kontos zu verweigern.
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