Was ist ein Eigentumsvorbehalt?

Unter einem Eigentumsvorbehalt versteht man eine Klausel, die in zahlreichen Kaufverträgen zu finden ist. Wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird, geht die jeweilige Ware nicht direkt in das Eigentum des Käufers über, sondern befindet sich noch vorerst im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann die Ware jedoch schon übernehmen und nutzen.   Das Recht am Eigentum an der Ware geht erst dann vollständig an den Käufer über, wenn dieser die Ware vollständig bezahlt hat. Durch den Eigentumsvorbehalt kann sich der Verkäufer dafür schützen, dass der Käufer die jeweilige Ware nicht bezahlt und der Verkäufer seine Ware dadurch auch nicht mehr zurück erhält.

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