Was ist die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft?

Als spezielle Form der Kapitalbeteiligungsgesellschaft unterliegt die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft dem UBGG (Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften). Wenn die zuständige Behörde zustimmt, kann die UBG als Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder als Kommanditgesellschaft auf Aktien geführt werden. Nur der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen dürfen die Unternehmensgegenstände sein. Man unterscheidet die offene von der integrierten UBG. Bei der offenen UBG dürfen maximal 49 Prozent der Stimmrechte eines Unternehmens erworben werden. Um eine integrierte UBG zu führen, muss mindestens ein Geschäftsführer als natürliche Person auftreten, die mindestens 10 Prozent der Stimmrechte besitzt. Eine UBG ist nur möglich, wenn der Unternehmenssitz und die Geschäftsleitung im Inland sind.

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