Was ist die Repräsentantenhaftung im Versicherungsbereich?

Im Rahmen der Repräsentantenhaftung ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, für das Verhalten seines Repräsentanten in der gleichen Art und Weise zu haften wie für sein eigenes Verhalten. Die Repräsentantenhaftung kommt dann zur Anwendung, wenn der Repräsentant seine vertraglichen Pflichten verletzt und nicht nachkommt. Durch diese Pflichtverletzung durch den Repräsentanten kommt der Versicherungsnehmer zur Pflicht, die Haftung für diesen zu übernehmen. Der Versicherer selbst ist bei der Repräsentantenhaftung leistungsfrei, da der Versicherungsnehmer für den Fehler seines Repräsentanten oder die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten einstehen muss. Die Repräsentantenhaftung wirkt dann, wenn ein Mitnutzer eigenverantwortlich vertragliche Pflichten übernimmt.

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