Was ist die Quellensteuer?

Als Quellensteuer werden all jene Steuern bezeichnet, die aus der Quelle entrichtet werden, aus welcher die Einkünfte bestehen. Die gesetzliche Regelung der Quellensteuern erfolgt im Einkommensteuergesetz. Führt man als Steuerinländer eine Einkommensteuerveranlagung durch, wird die Quellensteuer häufig mit einer Einkommensteuervorauszahlung gleich gestellt. Die Voraussetzung dafür ist, dass man unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, wie Steuerausländern, hat die Quellensteuer meistens eine negative Auswirkung. Zu den Quellensteuern zählen zum Beispiel die Lohnsteuer, deren Quelle der Arbeitgeber ist, die Kapitalertragssteuer, deren Quelle das Kreditinstitut oder eine Kapitalgesellschaft sein können, die Aufsichtsratsteuer, deren Quelle eine Kapitalgesellschaft ist,  oder die Abzugsteuer, deren Quelle die Veranstalter sind, die Honorare für künstlerische Darbietungen auszahlen.

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