Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer als pauschaler Steuersatz auf sämtliche Kapitaleinkünfte und Verkaufsgewinne von Wertpapieren eingehoben. Dies gilt für Zinsen, Dividenden, Fondserträge usw. Die Abgeltungssteuer ersetzt die bisherige Kapitalertragssteuer und ist dem Unternehmenssteuerreformgesetz untergeordnet. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent und wird gegebenenfalls durch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag erhöht. Da es sich bei den 25 Prozent um einen Pauschalbetrag handelt, stellt die neue Steuer für Steuerzahler einen Vorteil dar, deren bisheriger Steuersatz über 25 Prozent lag. Durch die Abgeltungssteuer entfällt aber auch die Spekulationsfrist, die 12 Monate auf die Verkaufsgewinne aus Wertpapieren betrug.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?