Was ist der Leasingvertrag?

Ein Leasingvertrag ist einem Mietvertrag vom Charakter her ähnlich. Allerdings bestehen kleine Unterschiede. Mit dem Leasingvertrag werden die Vereinbarungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber genau festgehalten und geregelt. So werden Gewährleistung, Fälligkeiten, Höhe des Leasingentgeltes usw. im Leasingvertrag vereinbart. Dabei gilt es, auf bestimmte Bestandteile zu achten. Neben der Leasingvereinbarung sind auch die vom Leasinggeber gestellten Vertragsbedingungen ein wichtiger Bestandteil eines Leasingvertrages. Bei Leasingverträgen handelt es sich um so genannte Verträge sui generis. Dies sind Verträge, über welche es keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen gibt. Daher sollten die vereinbarten und im Leasingvertrag angeführten Vertragsbedingungen unbedingt genau durchgesehen werden, bevor der Leasingvertrag unterzeichnet wird.

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