Was ist der einfache Eigentumsvorbehalt?

Von einem einfachen Eigentumsvorbehalt spricht man, wenn zwei Parteien, in der Regel der Käufer und der Verkäufer, einen Kaufvertrag über eine Sache abschließen, wodurch der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Der Käufer hat das Recht, die Ware in Besitz zu nehmen, auch wenn er diese noch nicht bezahlt hat. Somit erhält er zwar die Ware, nicht jedoch das Eigentum. Der Verkäufer überlässt dem Käufer die Ware unter Eigentumsvorbehalt. Das heißt, die Ware geht erst in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser als Gegenleistung den Kaufpreis zur Gänze bezahlt hat.

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