Was ist das verfügbare Kapital?

Im Versicherungswesen wird jenes Kapital als verfügbares Kapital bezeichnet, welches Versicherungen jederzeit für Investitionen nutzen können. Grundsätzlich sind Versicherungen dazu verpflichtet, jederzeit über einen bestimmten Teil an verfügbarem Kapital zu verfügen. Neben Versicherungen gibt es das verfügbare Kapital auch bei Unternehmen und in Privathaushalten. Die Europäische Kommission hält im Solvency II Projekt fest, dass die Pflicht, dass Versicherungen ein verfügbares Kapital bereithalten müssen, ab 2012 als nationales Recht geführt wird. Dies ist ähnlich den Basel II Vorschriften, welche Banken dazu verpflichten, über ausreichend Eigenmittel verfügen zu müssen, um sich bei der Vergabe von Krediten absichern zu können.

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