Was bezeichnen Versicherungen als Karenzzeit?

Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Wartezeit bis zum Leistungseintritt durch den Versicherer wird als Karenzzeit bezeichnet. Innerhalb der so genannten Karenzzeit ist der Versicherer nicht verpflichtet, die Leistung zu tragen. Er kann diese nur bereichsweise oder gemindert tragen. Besonders bei der Krankenversicherung, aber auch bei technischen Versicherungen, kommt der Karenzzeit eine hohe Bedeutung zu. Dabei handelt es sich jene Zeit, in welcher zwar Versicherungsschutz besteht, die Versicherung aber noch keine Leistungen gewährt. Im Bankwesen wird die Zeit zwischen dem Ende der Kreditauszahlungen und dem Beginn der Tilgungszahlungen als Karenzzeit bezeichnet. Auch in der Landwirtschaft findet dieser Begriff Anwendung.

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