Was besagt das Parallelitätsgebot?

In einer Devisenzwangswirtschaft bezeichnet das Parallelitätsgebot die Aufgabe der zuständigen Devisenbehörden, dass diese die Devisen so ausgeben, dass das Verhältnis zwischen Importen und Exporten stimmt. Das Parallelitätsgebot besagt somit, dass Devisen, die zeitlich begrenzt im Voraus an Importeure ausgegeben werden, nicht höher sein dürfen, wie auch Exporteure im gleichen Fremdwährungsraum haben. Herrscht in einer Wirtschaft ein freier Devisenverkehr, kann das Parallelitätsgebot nicht angewandt werden. Daher gilt das Parallelitätsgebot nur in Wirtschaftsräumen, deren Währungen nicht frei eintauschbar sind. Das Parallelitätsgebot bietet die Sicherheit, dass in einer Devisenzwangswirtschaft die Devisenvorräte nicht geringer werden. Bei Reisen in solche Länder dürfen Zahlungsmittel nur begrenzt mitgeführt werden.

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