Was bedeutet ein Rechtsanwaltswechsel?

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung besteht die Möglichkeit eines Rechtsanwaltswechsels. Wird bereits ein laufender Fall von einem Rechtsanwalt bearbeitet, so hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Rechtsanwalt zu wechseln und einen anderen zu beauftragen. Dadurch entstehen allerdings Mehrkosten, die grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Eine Ausnahme stellt die Tatsache dar, dass der Rechtsanwaltswechsel objektiv notwendig war. Hierzu zählen allerdings weder Unstimmigkeiten noch Streiteren zwischen den Parteien. Rechtsschutzversicherer stimmen einem Rechtsanwaltswechsel insofern zu, wenn durch den Wechsel keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gründe für einen für den Versicherungsnehmer kostenlosen Rechtsanwaltswechsel können zum Beispiel der Tod oder die Geschäftsaufgabe eines Einzelanwalts sein.

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