Was bedeutet der anfängliche Interessemangel im Versicherungswesen?

Der anfängliche Interessemangel steht im Zusammenhang mit dem Risikowegfall und der damit folgenden Kündigung einer Versicherung. Grundsätzlich wird für ein bestimmtes Interesse ein Versicherungsschutz gewünscht. Beim anfänglichen Interessemangel entfällt das zu versichernde Risiko, weil ein Interesse, welches ursprünglich versichert werden sollte, nicht zustande kommt. Zum Beispiel wenn ein Fahrzeug gekauft und anschließend versichert werden soll, der Fahrzeugkauf aber dann nicht zustande kommt. In diesem Fall spricht man von einem anfänglichen Interessemangel und der Versicherungsnehmer muss keine Prämienzahlungen leisten, weil das zu versichernde Interesse nicht vorhanden ist und somit kein rechtsgültiger Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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