Eine Fremdversicherung liegt vor, wenn Versicherungsnehmer Verträge vereinbaren, um eine dritte Person gegen ein bestimmtes Risiko oder Risikogruppe abzusichern. Bei Fremdversicherungen ist der Versicherungsnehmer der Zahlungspflichtige für die Prämie. Die versicherte Person ist nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer. Bei Lebensversicherungen, die eine bestimmte Versicherungssumme überschreiten, muss neben dem Versicherungsnehmer auch die versicherte Person den Versicherungsvertrag unterschreiben. Dadurch gibt die versicherte Person ihr Einverständnis, dass diese Versicherung abgeschlossen werden darf. Bei der Mitversicherung werden zwar ähnliche Ziele verfolgt, wie zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings spricht man in diesem Fall nicht von Fremdversicherung.
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