Wann verliert man die Kinderbeihilfe

Durch die Kinderbeihilfe bekommen Menschen finanzielle Hilfe, die sich um ein Kind und die dabei entstehenden Kosten sorge müssen. Die Kinderbeihilfe ist auch unter dem Namen Familienbeihilfe bekannt und wird seitens des Staates zur Verfügung gestellt. Vorraussetzungen für die Kinderbeihilfe Da es bei der Kinderbeihilfe um sehr viel Geld geht, gibt es auch bestimmte Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Nähere Informationen zu den Vorraussetzungen finden sie auch auf -wann verliert man die Kinderbehilfe-. Im späteren Leben wird die Kinderbeihilfe auch sehr gerne von Studenten genutzt um das Studium einfacher zu finanzieren. Wann verliert man die Kinderbeihilfe Für den Anspruch auf die Kinderbeihilfe gibt es wie bereits schon erwähnt bestimmte Kriterien und Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Wird das nicht gemacht so verliert man den Anspruch auf den Zuschuss wieder. Ein sehr wichtiges und großes Kriterium bei der Kinderbehilfe ist die Zuverdienstgrenze. Wird nebenbei mehr als der vorgegebene Betrag dazu verdient, so entfällt der Anspruch auf die Kinderbehilfe. Der Anspruch auf die Kinderbehilfe entfällt im Regelfall bei Volljährigen Kindern welche eigene Einkünfte von mindestens 9.000 Euro Jährlich haben. Auch im falle einer Selbstständigkeit ist die Höhe der Zuverdienstgrenze zu beachten. Was wird nicht bei der Berechnung der Kinderbehilfe berücksichtigt
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Umlagen seitens der Arbeiterkammer
  • Versicherungsbeiträge- Sozialversicherung
  • Pendlerpauschale - Pendlerbeihilfe
  • Diverse Sonderausgaben
Überschreitung der Kinderbeihilfe Wird die Zuverdiesntgrenze für die Kinderbehilfe Überschritten, so entfällt nicht nur der Anspruch auf diesen Zuschuss. Es muss auch (rückwirkend) der aliquot zu viel bezahlte Betrag wieder an den Staat zurück bezahlt werden.

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