Vorzeitig Leasing auflösen – Leasing Kündigung

Die Kündigung eines Leasingvertrages für zum Beispiel ein Automobil sollte gut überlegt werden. Der Leasingnehmer fährt besonders in den ersten paar Leasingmonaten ein großes Defizit dabei ein. Im Normalfall wird der restliche noch offene Leasingbetrag nicht bzw. nur schwer mit einem Verkauf oder einer Versicherung erstattet. Was passiert genau, wenn ein Leasingvertrag aufgelöst wird? Wird der Leasingvertrag seitens des Leasingnehmers gekündigt, so geht die Leasingfirma so vor als hätte der Leasingnehmer wie vertraglich vereinbart alles zurückbezahlt. Zumindest ist dies in den meisten Leasingverträgen so geregelt. Die Leasingsumme wird mit den noch ausständigen Leasingraten, Restwert und einem Zinssatz neu berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. Daraus bildet dann die Leasinggesellschaft die Summe welche noch zu bezahlen ist. Natürlich werden nicht nur Berechnungen für den Neuwert des Fahrzeuges gemacht. Wertminderungen durch zum Beispiel einem Unfall sowie Wrackerlöse, oder auch Zeitwertminderung können auch seitens der Leasinggesellschaft berücksichtigt werden.

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