Übernahme von Leasingvertrag

Leasing ist heute eine sehr gefragte Finanzierungsvariante, wenn es um die Finanzierung von Autos geht. Denn gerade hierbei kommen die Vorteile des Leasings gut zur Geltung. Denn vor allem die niedrige Rate während der Laufzeit überzeugt zahlreiche Autokäufer, die sich für ein Leasing als Finanzierungsform entscheiden. Ein Leasingvertrag muss aber nicht unbedingt über die gesamte Laufzeit beim selben Besitzer verbleiben. Denn selbstverständlich ist es ebenso auch möglich, einen Leasingvertrag mit dem Auto oder eben einem anderen Leasinggut an eine andere Person zu übertragen. Denn auch Leasingautos können auf diese Weise sozusagen von Privatperson zu Privatperson verkauft werden. Die Übernahme von dem Leasingvertrag sollte gemeinsam mit dem Leasinggeber durchgeführt werden. Denn nur so können alle wichtigen Formalitäten dafür auch ordnungsgemäß durchgeführt werden, sodass der alte Leasingnehmer abgemeldet wird und der neue Leasingnehmer für den Leasingvertrag angemeldet wird. Der Leasinggeber achtet natürlich auch darauf, wann der Leasingvertrag übergeben wird, sodass auch die Zahlungen der Leasingraten genau zu diesem Zeitpunkt vom ersten Leasingnehmer an den zweiten Leasingnehmer übergehen. Die ordnungsgemäße Abrechnung findet somit zum Stichtag statt. Die Übernahme von einem Leasingvertrag kann unter Umständen für den Käufer ein günstiges Geschäft sein, da sich der Verkäufer meist der Verpflichtung zur Ratenzahlung entbinden möchte und das Leasinggut daher oftmals sehr günstig vergibt.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Leasing

Wie ist deine Meinung dazu?