Übernahme von Leasingvertrag
Die Übernahme von dem Leasingvertrag sollte gemeinsam mit dem Leasinggeber durchgeführt werden. Denn nur so können alle wichtigen Formalitäten dafür auch ordnungsgemäß durchgeführt werden, sodass der alte Leasingnehmer abgemeldet wird und der neue Leasingnehmer für den Leasingvertrag angemeldet wird. Der Leasinggeber achtet natürlich auch darauf, wann der Leasingvertrag übergeben wird, sodass auch die Zahlungen der Leasingraten genau zu diesem Zeitpunkt vom ersten Leasingnehmer an den zweiten Leasingnehmer übergehen. Die ordnungsgemäße Abrechnung findet somit zum Stichtag statt. Die Übernahme von einem Leasingvertrag kann unter Umständen für den Käufer ein günstiges Geschäft sein, da sich der Verkäufer meist der Verpflichtung zur Ratenzahlung entbinden möchte und das Leasinggut daher oftmals sehr günstig vergibt.