Treuhandkonto

In verschiedenen Situationen ist es notwendig, Geldbeträge für einen Dritten zu verwalten. Die Beträge, die in dieser Form treuhänderisch verwaltet werden sollen, werden in der Regel auf ein so genannte Treuhandkonto oder Anderkonto überwiesen. Solche Treuhandkonten werden von Anwälten, aber auch von Notaren verwendet, die Gelder für ihre Klienten verwalten. Die Gelder, die auf dem Treuhandkonto verwahrt werden, dürfen nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden, nicht aber etwa für andere Zahlungen, die der Inhaber des Kontos zu tätigen hat. Ein Treuhandkonto dient oft zur Absicherung zwischen zwei Parteien, wobei der Anwalt oder der Notar, der als Treuhänder zwischen die beiden Parteien geschaltet wird, als neutrale Verwaltungsinstitution angesehen wird, der den jeweiligen Prozess absichern soll. So kann die jenige Partei, die das Geld auf das Treuhandkonto einzahlt, beispielsweise bestätigen, dass sie über das erforderliche Geld für eine bestimmte Transaktion verfügt und dieses auch für die jeweilige Transaktion zur Verfügung stellt. Die andere Partei, die in der Regel eine Leistung zu erbringen hat, kann sich durch die Bestätigung, die sie vom Treuhänder erhält, versichern, dass das Geld vorhanden ist und zur Verfügung steht. Erst, wenn die jeweilige Leistung erbracht wurde, zahlt der Treuhänder das Geld an die Partei aus, die die Leistung erbringt.

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