Nach welchen Kriterien lassen sich Leasingverträge unterscheiden?

Es gibt verschiedene Arten des Leasings. So kann es nach dem Leasinggeber in das Herstellerleasing und Leasing bei Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung unterteilt werden. Nach dem Leasingnehmer lassen sich Privatleasing und gewerbliches Leasing unterscheiden. Auch nach den Vertragsverhältnissen kann Leasing in Sale and Lease Back sowie Großobjekt-Leasing eingeteilt werden. Zwischen operativem Leasing und Finanzierungsleasing unterscheidet man nach der Ausrichtung der Leasinggesellschaft. Des Weiteren lässt sich Leasing nach den verleasten Objekten, der Lokalität des Geschäftssitzes von Leasinggeber und –nehmer und nach der Vertragsbeziehung von Leasinggeber und –nehmer unterscheiden. Weiters ist eine Klassifikation nach dem Vertriebsweg und dem Objektwert möglich.

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