Abfertigung neu, Mitarbeitervorsorgekasse

Alle Arbeitsverhältnisse in Österreich die nach dem 31.12.2002 eingegangen werden befinden sich unter der Regelung Abfertigung neu. Abfertigung neu bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Abfertigung mehr bezahlen muss - zumindest nicht wie früher mit Ende des Dienstverhältnisses nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Jahren - sondern er leitet monatlich 1,53 % des monatlichen Entgeltes - Sonderzahlungen werden hier auch berücksichtigt - an den jeweiligen Krankenversicherungsträger weiter. Diese 1,53 % werden dann dem Dienstnehmer auf dem Mitarbeitervorsorgekonto gutgeschrieben. Der Dienstgeber ist im ersten Monat von der Beitragszahlung befreit, sprich die Überweisung an den Krankenversichungsträger und somit die Mitarbeitervorsorgekasse ist erst ab dem 2ten Monat fällig. Wenn der Dienstnehmer innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim gleichen Dienstgeber eingestellt wird, so setzt die Beitragspflicht mit dem ersten Tag der Einstellung wieder ein. Die Abfertigung bleibt bei Selbstkündigung in der Mitarbeitervorsorgekasse solange einbehalten bis entweder ein neues Arbeitsverhältnis mit der Kündigung vom Dienstgeber beendet wird, oder bis andere abfertigungsgründe gegeben sind. Die Vorteile der Mitarbeitervorsorgekasse bzw. der Abfertigung neu sind für den Arbeitgeber, dass dieser mit der Beitragsleistung allen Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer nachkommt. Er hat also keine unerwarteten Abfertigungskosten zu tragen. Weiters zu bedenken ist, dass bei einer Betriebsübernahme keine Abfertigungsansprüche mehr berücksichtigt werden müssen, da alle Beiträge ja bereits monatlich überwiesen worden sind und der neue Dienstgeber nach einer Betriebsübernahme genauso die 1,53 % des Gehaltes an die Mitarbeitervorsorgekasse bzw. die Krankenversicherung zahlen muss. Zwei weitere konkrete Vorteile gibt es noch für den Arbeitgeber. Die Beitragszahlungen können zu 100 % als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Und der Dienstgeber ist flexibler in Sachen Personalentscheidungen, da er auch bei langfristigen Mitarbeitern die schon lange im Unternehmen sind solange sie schon unter Abfertigung neu geführt werden keine hohen Abfertigungssummen zahlen muss sondern kann jederzeit sein Personal durch z.b. junges, frisch studiertes oder andere Fachpersonal ersetzen. Die Abfertigung Neu hat aber nicht nur für den Dienstgeber Vorteile zu bieten sondern auch für den Dienstnehmer gibt es klare Vorteile bei dieser Regelung. Der erste Vorteil ist zum Beispiel der Abfertigungsanspruch auch nach kurzer Beschäftigungszeit. Bei der Abfertigung alt gab es für den Dienstnehmer erst nach 3 Jahren Anspruch auf eine Abfertigung. Jetzt wird ab dem 2ten Monat in die Mitarbeitervorsorgekasse einbezahlt und vorhandenes Kapital wird immer im "Rucksack" mitgenommen, bis es einmal zur Auszahlung kommt. Jeder Arbeitnehmer ist auf jeden Fall flexibler was den Arbeitsmarkt anbelangt. Auch die Dienstnehmer die häufig die Arbeit wechseln nehmen sich immer Ihre einbezahlten 1,53 % mit. Diese 1,53 % werden in jedem Fall gut geschrieben. Egal ob es sich um eine Selbstkündigung oder eine fristlose Entlassung handelt. Die Abfertigung neu kann bei Pensionsantritt auch als steueroptimierte Altersvorsorge verwendet werden. Der Dienstnehmer hat bei Pensionsantritt die Wahl ob er das vorhandene Kapital als Einmalzahlung haben möchte; in diesem Fall sind aber 6 % Lohnsteuer fällig. Die zweite Option ist die monatliche Auszahlung im Sinne einer lebenslangen Zusatzpension. Weiters fällt die Abfertigung NEU zu 100 % den Hinterblieben beim Ableben des Dienstnehmers.

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One Response to “Abfertigung neu, Mitarbeitervorsorgekasse”

  1. Grundlegend finde ich den Grundgedanken der „Abfertigung neu“ toll. Aber in der Praxis gibt es ein großes Problem für alle Arbeitnehmer: Die Performance hinkt bei allen Instituten schwer. Bisher hat noch keine meiner Anwartschaften ein nennenswertes Veranlagungsergebnis erwirtschaftet. Nicht einmal das eingezahlte – und damit garantierte – Kapital wurde überschritten! Real gesehen wurde bisher in jedem Jahr ein massiver Verlust von den Banken erwirtschaftet, da das eingezahlte Kapital von der Inflationsrate Jahr für Jahr „aufgefressen“ wird und keinerlei Veranlagungsgewinne verbucht werden. Stattdessen werden hohe Gebühren bei minimalen Veranlagungserfolgen verrechnet. Auf jedem Sparbuch würde das Geld besser und kostengünstiger veranlagt sein.

    Die Banken nehmen diesen Umstand scheinbar sehr gelassen, sehen sich doch die wenigsten Arbeitsnehmer ihre Kontoinformation genau an. Eine erschreckende Entwicklung, wo sich nur die Banken zu Lasten der Bevölkerung bereichern.

    #352

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