Die Luxussteuer gilt als eine sehr spezielle Form der Steuer. Sie wird bei für die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen eben so wie bei Erwerb von kostbaren Gütern, die als Luxus gelten, eingehoben. Waren wie zum Beispiel Schmuck, Pelze und teure Kraftfahrzeuge werden als Luxusgüter angesehen. Somit soll das Streben nach Luxus besteuert werden, indem die Besserbegüterten mehr Steuern zahlen.
Nach heftigen Kritiken wurde die Luxussteuer in einigen Ländern wieder abgeschafft. Das erste Land, das die Luxusteuer einführte war Preußen, dies geschah bereits im Jahre 1810. Amerika machte den Anfang und schaffte 1993 die Luxussteuer wieder ab. Auch die österreichische Regierung entschied im Jahre 1998, dass man die Luxussteuer wieder abschaffen sollte.
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