Kaufvertrag widerrufen – auflösen – zurücktreten

Der Kauf einer Sache wird sehr gerne über einen Kaufvertrag abgewickelt. In diesem Vertrag kann man genauestens festhalten, zu welchen Preis und Bedingungen man die jeweilige Sache kauft. Was aber tun wenn man Sie sich den Kauf der Sache überlegt haben und zum Entschluss gekommen sind, dass die Kaufentscheidung falsch war? Der Kaufvertrag ist eine schriftliche Bestätigung dafür, dass eine Kauf bzw. Verkauf einer Sache zwischen zwei Personen zustanden kommt. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, gehen beide Personen ein Vertragsverhältnis miteinander ein. Natürlich gibt es die Möglichkeit den Kaufvertrag auch anzufechten, wenn im nachhinein die Kaufentscheidung falsch war. Auch kann es vorkommen, dass man durch den Verkäufer zur Kaufentscheidung gedrängt wurde und es zu einem ungewollten Vertragsabschluss gekommen ist. Hierbei gibt es auch die Möglichkeit einer Anfechtung der Kaufentscheidung im nachhinein. Einvernehmliche Vertragsauflösung anstreben Wenn es zu einem ungewollten Vertragsabschluss gekommen ist sollten Sie in erster Linie mit dem Verkäufer bzw. Käufer der Sache selbst sprechen. Es muss nicht immer der Rechtsweg sein, der funktioniert. Sehr oft reicht auch schon ein kurzes und klärendes Gespräch um ans Ziel zu kommen. Vertragsrücktritt - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Haben Sie einen Kaufvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, so können Sie sich über Ihre Rücktrittsmöglichkeiten in den Algemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Informieren. Hier werden sämtliche Fristen und Klauseln für einen Rücktritt vom Kaufvertrag aufgelistet. Rücktritt von Haustürgeschäften Speziell bei Haustürgeschäften gibt es einen besonderen Schutz für Konsumenten. Ein Großteil der Haustürgeschäfte sind durch gekonnte Verkaufstechniken von Vertretern ungewollt zustande gekommen. Daher wurde für Konsumenten ein spezielles Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften eingeräumt. Egal um welchen Vertrag oder Geschäft es sich handelt. Informieren Sie sich in den jeweiligen AGB des Unternehmens oder suchen den Kontakt zu denn zuständigen Personen und versuchen damit so eine unkomplizierte Auflösung des Kaufvertrages. Weitere Informationen zum Vertragsrücktritt gibt es auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Siehe auch Wiederrufsrecht Bestellung

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