Kann das Bürgschaftseinsetzungsrisiko durch einen Vertrag ausgeschlossen werden?
Oftmals erhoffen sich die Bürgen, sich durch einen privaten Vertrag mit dem Kreditnehmer des Risikos entziehen zu könne, indem vereinbart wird, dass der Bürge jegliche Zahlungsverpflichtungen an den Kreditnehmer abwälzen kann. Das Bürgschaftsrecht sieht eine solche Vereinbarung aber nicht vor. Zwar kann der Bürge sehr wohl im Nachhinein versuchen, das Geld von dem Kreditnehmer zurück zu bekommen, jedoch wird die Bank sich das Geld in jedem Fall von ihm holen.