Kann das Bürgschaftseinsetzungsrisiko durch einen Vertrag ausgeschlossen werden?

Viele Kreditnehmer, die keine andere Möglichkeit sehen, zu einem Kredit zu kommen, nehmen sich einen Bürgen, um die geforderte Bonität zu erreichen. Sollte der eigentliche Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, kann der Kreditgeber die offenen Zahlungen vom Bürgen in voller Höhe einfordern. Oftmals erhoffen sich die Bürgen, sich durch einen privaten Vertrag mit dem Kreditnehmer des Risikos entziehen zu könne, indem vereinbart wird, dass der Bürge jegliche Zahlungsverpflichtungen an den Kreditnehmer abwälzen kann. Das  Bürgschaftsrecht sieht eine solche Vereinbarung aber nicht vor. Zwar kann der Bürge sehr wohl im Nachhinein versuchen, das Geld von dem Kreditnehmer zurück zu bekommen, jedoch wird die Bank sich das Geld in jedem Fall von ihm holen.

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