Handlungsvollmachten und deren Einsatzbereiche

Der Kaufmann oder der Prokurist ist dazu befähigt einem Mitarbeiter eine geschäftliche Vertretungsmacht zu übertragen. Die Handlungsvollmacht kann sich auf verschiedenen Bereich des Betriebes beziehen.  Man unterscheidet daher zwischen drei möglichen Varianten. Die Generalvollmacht wird einer geeigneten Person für den Gesamten Betrieb übertragen, dadurch ist er automatisch für die Abwicklung gewöhnlicher Geschäfte autorisiert. Die Arthandlungsvollmacht hingegen beschränkt sich auf einen Bereich wie etwa den Einkauf. Die Spezialvollmacht wird lediglich für gewisse Geschäfte übertragen. In Sonderfällen kann diese auch für ein Geschäft übertragen werden. Wenn der Handlungsbevollmächtigte im Rahmen seiner Tätigkeit ein Geschäft abschließt geschieht das ausschließlich  auf Rechnung des Unternehmers.

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