Haftung bei Scheidung

Die Scheidung ist die Trennung von zwei Lebenspartnern. Dabei werden auch Vermögen bzw. Gegenstände aufgeteilt. Nicht so bei der Haftung. Einmal eingegangene Haftungen sind auch nach der Scheidung aufrecht. Wird einen Bürgschaft in einer Ehe eingegangen, so ist diese auch nach dem Scheiden aufrecht. Es gibt die Möglichkeit gerichtlich eine Änderung des Haftungs- bzw. Bürgschaftsausmaßes zu beantragen. Dies führt dann zu einer sogenannten Ausfallbürgschaft. Die Ausfallbürgschaft ist zwar einen Vorteil für den geschiedenen, hat aber noch immer auch sehr viele Nachteile. Wenn einmal eine Bürgschaft für zum Beispiel einen Kredit eingegangen wurde, so bleibt der Bürge voll Haftungsfähig trotz Ausfallbürgschaft. Bezahlen bei Ausfallbürgschaft Bei der Ausfallbürgschaft ist das Risiko zwar etwas kleiner als bei einer normalen Bürgschaft, dass Sie für einen Schuldner bezahlen müssen. Hat die Bank nun alles versucht, um an ihr Geld über Exekutionen und Sicherheiten vergeblich ran zu kommen, so haben Sie als Bürge, für die noch offenen Schulden zu bezahlen.

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Kredite, Schulden

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