freiwillige, private Pensionsversicherung

Zusätzlich zur gesetzlichen Pensionsversicherung ist es in Österreich möglich, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Diese ist für Zeiten der Weiterversicherung, der Selbstversicherung und der Höherversicherung möglich. Die Weiterversicherung tritt in dem Fall ein, wenn ein pflichtversicherter aus einem solchen Arbeitsverhältnis ausscheidet, die Pensionsversicherung aber weiter bedienen möchte. Dann kann er einen eigenen Vertrag abschließen, der aber jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden ist. Die Höherversicherung ist auch zusätzlich zu der normalen Pflichtversicherung abzuschließen. Das ist zum Beispiel dann so, wenn ein Versicherter sein späteres Pensionseinkommen erhöhen möchte. Er zahlt dann festgelegte Beiträge, die im Jahr aber eine bestimmte Grenze nicht überschreiten dürfen. Zur Zeit liegt diese Grenze bei jährlich 7.860 Euro für das Jahr 2008. Die Selbstversicherung wird in verschiedene Unterkategorien eingeteilt. Sie wird zum Beispiel dann nötig, wenn kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Sie kann außerdem für die Pflege eines behinderten Kindes abgeschlossen werden oder für die Pflege naher Angehöriger. Für Zeiten einer geringfügigen und damit nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung ist die Selbstversicherung ebenfalls möglich, um den Pensionsanspruch nicht zu mindern. Für Zeiten des Besuchers einer Bildungseinrichtung kann eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Für die freiwillige Weiterversicherung gilt eine monatliche Grundlage für den Beitrag von 4.585 Euro. Die Mindestbeitragsgrundlage für die freiwillige Weiterversicherung liegt bei 639 Euro. Die freiwillige Versicherung ist vergleichbar mit der in Deutschland möglichen privaten Versicherung. In Österreich ist allerdings die Pensionsversicherung für viele verschiedene Versicherungsfälle in Anspruch zu nehmen, während in Deutschland die einzelnen Punkte von verschiedenen Versicherungen berücksichtigt werden, wie dies zum Beispiel in Kranken-, der Renten- oder der Pflegeversicherung der Fall ist. Da es für den vollen Pensionsanspruch nötig ist, die vollen Beitragsmonate vorweisen zu können, ist die freiwillige Versicherung, so es denn die eigenen finanziellen Möglichkeiten zulassen, eine gute Chance, die Monate zu vervollständigen. Außerdem kann durch die Erhöhung der gesetzlichen Pension durch die Selbstversicherung eine höhere Pension erreicht werden, was den eigenen Lebensstandard, der in der Zeit des Erwerbslebens gewohnt war, sichert oder sogar verbessern kann.

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