Der Zusammenhang von Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung

Die Rückdeckungsversicherung gilt als eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, wenn dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage erteilt wird. Obwohl Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung in einem engen Zusammenhang stehen, erweisen sich diese als sehr unterschiedlich. Mit der Pensionszusage gibt der Arbeitgeber ein Versprechen an den Arbeitnehmer ab. Die Rückdeckungsversicherung stellt ein Finanzierungsinstrument dar, mit dem dieses Versprechen erfüllt werden kann. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine rückgedeckte Pensionszusage ab, wird als dritter Vertragspartner ein Versicherungsunternehmen beauftragt. Dieses sorgt dafür, dass dem Arbeitgeber ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen, wenn ein Risiko des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel Invalidität oder Tod, eintritt.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Versicherungen

Wie ist deine Meinung dazu?