Bürgschaft, Bonität, Bürgschaft für einen Kredit

Banken vergeben Kredite in der Regel nur nach eingehender Prüfung der Bonität des Antragstellers. Ist diese nicht zweifelsfrei gegeben oder ist der Kreditbetrag sehr hoch, so wollen sich viele Kreditinstitute durch das Verpflichten eines Bürgen absichern. Besonders beliebt sind als Bürgen der Ehepartner oder andere nahe Verwandte mit einem eigenen Einkommen, denn bei einem Verwandtschaftsverhältnis zum Kreditnehmer wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmoral hoch ist und der Kreditnehmer nicht „hängen gelassen“ wird. Bei Freunden und Bekannten ist das Risiko höher, dass sie im Ernstfall versuchen, den Zahlungen auszuweichen. Bereits im Kreditvertrag wird die Bürgschaft fest vereinbart, aber nicht jeder, der möchte, kann auch als Bürge eintreten. Auch von den Bürgen wird die Bonität überprüft. Eine Hausfrau ohne jegliches Einkommen könnte theoretisch schon für ihren Ehemann bürgen, jedoch sind viele Banken in dem Fall vorsichtig, wenn der Mann der alleinige Verdiener in der Familie ist. Bürge zu sein bedeutet ein gewisses Risiko, denn immerhin muss der Bürge für die Zahlungsverpflichtungen des Hauptschuldners eintreten. Im schlimmsten Falle verschuldet sich auch der Bürge für lange Zeit. Zu bedenken ist vor allem vor Unterschreiben des Bürgschaftsvertrages, wie hoch die Schuldensumme ist und innerhalb welcher Zeitspanne die Rückzahlung des Kredites vorgesehen ist.

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